6. 6.1. 6.1.1. Gestützt auf das forensisch-psychiatrische Gutachten wurde der Beschwerdeführer mit Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 23. Juni 2022 (SBK.2022.182) unter Anordnung von Ersatzmassnahmen (Kontakt- und Rayonverbot, Waffenverbot, Ausweis- und Schriftensperre) aus der Untersuchungshaft entlassen. Diese Ersatzmassnahmen wurden in der angefochtenen Verfügung verlängert und durch die Verpflichtung zur Aufnahme einer engmaschigen, deliktorientierten, ambulanten forensisch-psychiatrischen Behandlung bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ergänzt.