erneute Drohungen und Beschimpfungen bei einer Haftentlassung des Beschwerdeführers ohne begleitende Massnahmen als hoch und das Risiko zur Begehung einer (schweren) Gewalttat gegenüber seiner Familie oder dieser nahestehenden Personen als gegenüber der durchschnittlichen Normalbevölkerung deutlich erhöht. Ein Kontakt- und Rayonverbot, ein Waf- fenbesitz- und Trageverbot und eine Weisung zu ambulanter psychiatrischer Behandlung seien geeignet und notwendig, um "die aktuelle Risikokonstellation" (im Gutachten [S. 42] war in diesem Zusammenhang auch von "Gefährlichkeit" die Rede) nachhaltig zu senken.