3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau machte in ihrem Antrag auf Anordnung von Ersatzmassnahmen vom 20. Juni 2022 unter Verweis insbesondere auf die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 31. März 2022 im Wesentlichen geltend, der bestehenden Fluchtgefahr könne mit einer Ausweis- und Schriftensperre begegnet werden. Zwischenzeitlich liege das forensisch-psychiatrische Gutachten von Dr. med. G. vom 30. Mai 2022 vor. Der Gutachter erachte das Risiko für -7-