2. Der Beschuldigte wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gericht die Ersatzmassnahmen jederzeit widerrufen, andere Ersatzmassnahmen oder die Untersuchungs- und Sicherheitshaft anordnen kann, wenn neue Umstände dies erfordern oder die beschuldigte Person die ihr gemachten Auflagen nicht erfüllt (Art. 237 Abs. 5 StPO)." 3. 3.1. Gegen diese ihm am 29. Juni 2022 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Juli 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts mit folgenden Anträgen: " Vorfragen