4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, unverzüglich alle Reisepapiere (Reisepass, Identitätskarte, usw.) zu Handen der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau abzugeben. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wird angewiesen, die zuständigen Behörden über die Ausweis- und Schriftensperre zu informieren, damit der Beschuldigte keine neuen Reisepapiere beantragen kann. 1.2 Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wird mit der Überwachung der angeordneten Ersatzmassnahmen beauftragt.