Verfahrensleitung vorab zu informieren ist. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Staatsanwaltschaft innert drei Tagen seit Zustellung der vorliegenden Haftverfügung Mitteilung über die Aufnahme der ambulanten Behandlung zu machen sowie periodisch schriftliche Nachweise über die Behandlungstermine zu erbringen. Der betreffende Psychiater wird angewiesen, der Verfahrensleitung unverzüglich Mitteilung zu machen, sollte der Beschuldigte sich nicht an -5- seine Anweisungen und/oder Terminvorgaben halten oder einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen.