Der Beschuldigte wird verpflichtet, umgehend eine engmaschige, deliktorientierte, ambulante forensisch-psychiatrische Behandlung bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, zum Beispiel bei den (ambulanten) sozialpsychiatrischen Diensten der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG), aufzunehmen, sich im Rahmen dieser Behandlung an dessen Anweisungen und Terminvorgaben zu halten sowie mindestens einen Behandlungstermin pro Woche wahrzunehmen. Eine Erhöhung oder Reduzierung der Anzahl Behandlungstermine wird dem Ermessen des betreffenden Psychiaters überlassen, wobei die