2.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, unverzüglich alle Reisepapiere (Reisepass, Identitätskarte usw.) zu Handen der Staatanwaltschaft Lenzburg- Aarau abzugeben. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wird angewiesen, die zuständigen Behörden über die Ausweis- und Schriftensperre zu informieren, damit der Beschuldigte keine neuen Reisepapiere beantragen kann. [...]" 2. 2.1. Am 20. Juni 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Anordnung von Ersatzmassnahmen für die vorläufige Dauer von 3 Monaten ab der Haftentlassung. -4-