am 30. Januar 2022 ein weiteres Gewaltdelikt zu begehen. Daher ist mit weiteren Gewalttaten von ihm gegen einen unbestimmten Personenkreis zu rechnen, wobei ernsthaft zu befürchten ist, dass dabei auch Leib und Leben von an den Auseinandersetzungen nicht beteiligten Dritten erheblich beeinträchtigt werden. Unter diesen Umständen erübrigt sich die Einholung eines Gefährlichkeitsgutachtens.