3. Der Beschuldigte ist verpflichtet, seine Suchttherapie fortzuführen und sich gegenüber der Staatsanwaltschaft darüber auszuweisen. 4. Der Beschuldigte hat sich über seine Alkoholabstinenz jeden Montagabend gegenüber der Staatsanwaltschaft auszuweisen.' 4. Unter den ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen." -4- 2.5.3. Das Zwangsmassnahmengericht verfügte am 5. Juli 2022: " 1. Es wird die Sicherheitshaft angeordnet mit einstweiliger Dauer bis längstens 29.09.2022.