2. Eventualiter Der Antrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau auf Anordnung von Sicherheitshaft sei bis zum 28. Juli 2022 gutzuheissen, danach sei der Beschuldigte unvermittelt aus der Haft zu entlassen. 3. Zum Zeitpunkt der Haftentlassung seien folgende Ersatzmassnahmen zu verfügen: '1. Dem Beschuldigten wird die Auflage erteilt, sich jeden Tag zwischen 22:00 Uhr abends bis 04:00 Uhr morgens in seiner Wohnung am X., Q., aufzuhalten. 2. Es wird ein Electronic Monitoring (EM) mit Global Positioning System (GPS) installiert bzw. weitergeführt.