Den gleichentags gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau auf Anordnung von Sicherheitshaft wies das Zwangsmassnahmengericht mit Verfügung vom 23. Februar 2022 ab, soweit es darauf eintrat. 2.3. Das Haftentlassungsgesuch von A. vom 11. März 2022 wies das Zwangsmassnahmengericht mit Verfügung vom 23. März 2022 ab. -3- 2.4. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 27. April 2022 wurde die Untersuchungshaft um drei Monate bis am 30. Juli 2022 verlängert.