Entsprechend ergibt sich ein Honorar von Fr. 2'035.00. Zusätzlich sind Auslagen in der Höhe von Fr. 110.60 und 7,7 % MWSt zu berücksichtigen, womit sich eine Entschädigung von Fr. 2'310.80 ergibt. Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 sowie den Auslagen von Fr. 86.00, zusammen Fr. 1'086.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit der von ihm geleisteten Sicherheit von Fr. 500.00 verrechnet, sodass er noch Fr. 586.00 zu bezahlen hat.