Der Diebstahl sei von der Staatsanwaltschaft Baden geduldet worden. Herr H. von der Abschleppfirma habe ohne Grundlage oder Gerichtsentscheid das Auto am 3. Januar 2022 verwertet, mit dem Beschuldigten und Herrn G. als Mittäter. - Das Verhalten von Herrn G. und des Beschuldigten betreffend Grüngutcontainer sei skrupellos und kriminell. -8- - Betreffend die fingierten Rechnungen sei zu bemerken, dass Anteilsscheine keine Mietzinsdepots seien.