Der Beschuldigte bzw. die Verwaltung habe beabsichtigt, sich einen Vorteil zu verschaffen mit sich automatisch erhöhenden Mietabgaben. - Weiter hätten der Beschuldigte und Herr G. gewusst, dass sie im Zusammenhang mit dem Auto einen Räumungsbefehl und Gerichtsentscheid hätten einholen sollen. Ihre Abholungsaufforderung vom 18. Mai 2021 sei verräterisch gewesen, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Schlüssel gehabt habe, um das Auto aus der Garage zu holen. Die Staatsanwaltschaft Baden habe ignoriert, dass es keinen gültigen Räumungsbefehl gegeben habe. Der Diebstahl sei von der Staatsanwaltschaft Baden geduldet worden.