- Frau F. und Herr G. von der Verwaltung D. hätten ihm Ersatzschlüssel verweigert. Der Beschuldigte habe mit Absicht die Herausgabe der Schlüssel verhindert, um ihn zu nötigen, so dass er das Auto nicht habe holen können. Der Beschuldigte bzw. die Verwaltung habe beabsichtigt, sich einen Vorteil zu verschaffen mit sich automatisch erhöhenden Mietabgaben. - Weiter hätten der Beschuldigte und Herr G. gewusst, dass sie im Zusammenhang mit dem Auto einen Räumungsbefehl und Gerichtsentscheid hätten einholen sollen.