- Der Beschuldigte habe ihn zum Versicherungsbetrug angestiftet, indem dieser den Beschwerdeführer aufgefordert habe, der Versicherung seiner Tochter den Schaden zu melden, der durch die Wiederherstellung der Wohnung entstanden sei. Er verwies hierzu auf einen Brief vom 16. März 2021. - Der Beschuldigte sei beim Diebstahl bzw. beim Selbsthilfeverkauf des Fahrzeugs Toyota Supra durch einen dubiosen Abschleppdienst behilflich gewesen. - Es seien Rechnungen fingiert worden, mit denen Herr G. den Anteilsschein in der Höhe von Fr. 3'000.00 habe anrechnen und unterschlagen wollen.