4.2. 4.2.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Strafanzeige u.a. die folgenden Vorwürfe: - Die Nachbarin, Frau C., soll diverse Schlüssel entwendet haben und Frau F., Immobilienbewirtschafterin bei der D., soll sich im Zusammenhang mit der Wohnungsabgabe nicht korrekt verhalten haben. - Der Grüngut-Container sei verschlossen gewesen und dennoch habe die Verwaltung Nebenkosten verlangt. - Der Beschuldigte habe ihn zum Versicherungsbetrug angestiftet, indem dieser den Beschwerdeführer aufgefordert habe, der Versicherung seiner Tochter den Schaden zu melden, der durch die Wiederherstellung der Wohnung entstanden sei.