1.2.2. Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten Taten aus fünf Sachverhaltskomplexen (1: Schlüssel, 2: Nebenkosten, insbesondere betreffend Grüngutabfuhr, 3: Schadenmeldung Versicherung, 4: Fahrzeug Toyota Supra, 5: Fingierte Rechnungen) vor, wobei sich diese allesamt auf die Zeit nach dem Tod seiner Tochter beziehen (vgl. dazu die Rechnung an die D. vom 19. Januar 2022, mit welcher der Beschwerdeführer u.a. Rückerstattung der Biomüll-Gebühren wegen Nichtbenützung für die letzten 12 Monate und Schadenersatz aus sämtlichen Taten inkl. Verzugszinsen von 5 % seit 19.02.2022 beantragt).