Urteil des Bundesgerichts 1B_298/2012 vom 27. August 2012 E. 2.3.2; vgl. GORAN MAZZUCCHELLI/MARIO POSTIZZI, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 26 zu Art. 115 StPO). Allenfalls ist der Beschwerdeführer indessen durch die behaupteten Straftaten selber unmittelbar geschädigt im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO. Für die Frage der Geschädigtenstellung ist danach -4-