3.5. Der Beschuldigte beantragte mit Beschwerdeantwort vom 25. August 2022 die Abweisung der Beschwerde. 3.6. Am 5. September 2022 reichte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft Baden eine weitere Eingabe mit diversen Beilagen ein, welche die Staatsanwaltschaft Baden am 13. September 2022 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts weiterleitete. Der Beschwerdeführer machte darin insbesondere eine Interessenkollision des Verteidigers des Beschuldigten geltend. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: