Dass die Möglichkeit einer Übertragung von DNA-Spu- ren besteht, wie dies der Beschwerdeführer geltend macht (vgl. Beschwerde, Ziff. 13 ff.), mag durchaus zutreffen. Würde man der Argumentation des Beschwerdeführers folgen, wären kaum noch Fälle denkbar, in - 10 -