Ausweislich der Akten ist erstellt, dass C. bei der Auseinandersetzung eine ca. 6 cm lange, tief verlaufende Schnittwunde im Gesicht davongetragen hat, welche naheliegenderweise durch einen messerähnlichen Gegenstand herbeigeführt worden sein muss (vgl. Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 30. Mai 2022, S. 2; Bilderdokumentation der Kantonspolizei Aargau vom 31. Mai 2022), zumal E. bereits bei der telefonischen Alarmierung gegenüber der Polizei angab, dass es zu einem "Streit mit Messer" auf dem Bahnhofplatz gekommen sei (vgl. Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 30. Mai 2022, S. 2).