5. 5.1. Dem Beschwerdeführer wird in der angefochtenen Verfügung vorgeworfen, sich am 29. Mai 2022 zwischen 23:14 Uhr und 23:25 Uhr auf dem Bahnhofplatz in Aarau an einer gewalttätigen Auseinandersetzung beteiligt zu haben, wobei er sich der schweren, eventualiter der versuchten schweren Körperverletzung sowie des Raufhandels schuldig gemachten haben könnte.