Die Aufklärung vergangener und die Verhinderung zukünftiger Straftaten mittels erkennungsdienstlicher Massnahmen liegen im öffentlichen Interesse. Sowohl die erkennungsdienstliche Erfassung als auch die DNA-Pro- filerstellung sind zudem grundsätzlich geeignet, zur Aufklärung von bereits begangenen oder künftigen Delikten beizutragen, sofern DNA-Spuren bzw. Fingerabdrücke sichergestellt werden können, anhand welcher der Täter identifiziert werden könnte.