Es zeige sich weiter, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau bzw. die Polizei die Gegenstände vorgängig auf Blutanhaftungen untersucht habe und diese Tests negativ ausgefallen seien. Dadurch ergebe sich, dass eine nachfolgende, weitere DNA-Analyse weder gerechtfertigt noch zweckmässig gewesen sei, da diese Analyse offensichtlich nichts Neues zur Sachverhaltsermittlung habe beitragen können.