Verteidiger des Beschwerdeführers die DNA-Analyse-Ergebnisse vorgelegt worden. Aus der Analyse ergebe sich, dass nicht nur das Messer, sondern auch ein Seitenschneider analysiert worden sei. In der Anordnung zur Erstellung eines DNA-Profils habe es die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau versäumt, den Seitenschneider zu erwähnen. Es zeige sich weiter, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau bzw. die Polizei die Gegenstände vorgängig auf Blutanhaftungen untersucht habe und diese Tests negativ ausgefallen seien.