3.4. Mit Eingabe vom 5. September 2022 reichte die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau die Ergebnisse der DNA-Analyse ein, nachdem sie mit Verfügung vom 1. September 2022 durch die Verfahrensleiterin hierzu aufgefordert wurde. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: