Anfechtungs- Anordnung zur Erstellung eines DNA-Profils der Staatsanwaltschaft gegenstand Lenzburg-Aarau vom 21. Juni 2022 in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A. (fortan: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen schwerer, evt. versuchter schwerer Körperverletzung (Art. 122 Abs. 2 StGB, evt. i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) sowie wegen Raufhandels (Art. 133 Abs. 1 StGB). 2. Mit Verfügung vom 21. Juni 2022 ordnete die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau die Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers an.