Weitere aktenkundige Vorfälle betreffen die Verwendung von Attesten gegenüber (schweizerischen) Behörden (insbesondere Schulen) und Arbeitgebern, mit dem Ziel, bei der Arbeit oder in der Schule keine Maske tragen zu müssen oder allenfalls sogar von der Arbeit oder dem Schulbesuch freigestellt zu werden. Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Meldungen betreffend vom Beschwerdeführer ausgestellte Maskendispense beim DGS eingegangen sind, kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass ein hinreichender Verdacht besteht, dass diese Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt wurden, zumal die Meldungen teilweise mit dem Hinweis verbunden gewesen sind, dass die