Der Zweck der von der Amtsärztin des Fürstentums Liechtenstein vorgelegten Atteste des Beschwerdeführers bestand offenbar darin, diese den die Massnahmen kontrollierenden liechtensteinischen Behörden vorzulegen. Weitere aktenkundige Vorfälle betreffen die Verwendung von Attesten gegenüber (schweizerischen) Behörden (insbesondere Schulen) und Arbeitgebern, mit dem Ziel, bei der Arbeit oder in der Schule keine Maske tragen zu müssen oder allenfalls sogar von der Arbeit oder dem Schulbesuch freigestellt zu werden.