Der Rechtsverkehr muss aber darauf vertrauen können, dass das Attest dem medizinischen Standard entsprechend zustande gekommen ist. Das ärztliche Zeugnis, das auf keiner oder nur auf einer oberflächlichen Untersuchung beruht, begründet Fahrlässigkeit, die nach Ziff. 2 von Art. 318 StGB mit Busse bestraft wird (BOOG, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N. 3 zu Art. 318 StGB). Unter den Begriff der Zeugnisse fallen etwa Arbeitsunfähigkeitszeugnisse, Dispensationen, Impfscheine, gerichtsmedizinische Blutalkoholuntersuchungen, Geburts- und Todesscheine sowie Zeugnisse zuhanden der Militärbehörden (BOOG, a.a.