Darunter fallen auch Erklärungen, dass aufgrund der vorgängigen Untersuchung eine bestimmte medizinische Behandlungsweise angebracht sei oder dass aufgrund eines diagnostizierten körperlichen oder psychischen Zustandes eine Arbeitsunfähigkeit bestehe bzw. eine Beurlaubung angezeigt sei. Die Ausstellung eines Zeugnisses setzt grundsätzlich die ordnungsgemässe Untersuchung des Patienten voraus. Soweit der Arzt einen Befund ohne vorgängige Feststellung der für die Diagnose erforderlichen Umstände bescheinigt, ist das Zeugnis unwahr, wenn darin wahrheitswidrig eine Untersuchung behauptet oder auf eine solche Bezug genommen wird, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden hat.