Im Kanton Zürich sei entschieden worden, dass das Maskentragen in der Sekundarschule keine sinnvolle und umsetzbare Massnahme sei. Die geltend gemachten Beschwerden seien glaubhaft gewesen, weil fast alle Patienten sich über die gleichen Beschwerden beklagt hätten, ohne dass die Patienten sich gekannt oder sich untereinander hätten absprechen können. Die Symptomatik sei zudem in verschiedenen Studien beschrieben worden. In der Beilage zur Beschwerde befinde sich zudem ein Artikel des Ktipps, der die Schädlichkeit der Masken durch unzulässige Komponenten darstelle.