2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten begründete den Erlass des Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehls damit, dass aufgrund der Strafanzeige des DGS der dringende Tatverdacht bestehe, dass der Beschwerdeführer mittels inhaltlich unwahrer ärztlicher Zeugnisse diverse Personen von der Maskenpflicht befreit habe. Zur Klärung des Tatverdachts seien die betreffenden Patientenakten und die weiteren Beweismittel sicherzustellen.