3. 3.1. Mit Eingabe vom 20. Januar 2022 (Postaufgabe: 21. Januar 2022) erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl. Mit Eingabe vom 28. Januar 2022 (Postaufgabe: -3- 30. Januar 2022) reichte der Beschwerdeführer eine ergänzte bzw. korrigierte Version seiner Beschwerde ein, in welcher er neu die sofortige Einstellung des gegen ihn geführten Strafverfahrens beantragte, unter Auferlegung aller Kosten zu Lasten der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten. 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 3. Februar 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten: