2. Am 10. Januar 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten (in Ersetzung eines früheren Befehls vom 7. Dezember 2021) einen Durchsu- chungs- und Beschlagnahmebefehl gegen den Beschwerdeführer und beauftragte die Kantonspolizei Aargau, beim Beschwerdeführer eine Hausdurchsuchung (Wohn- und Praxisräume) durchzuführen sowie Aufzeichnungen, Personen und Gegenstände zu durchsuchen und Beweismittel zu beschlagnahmen. Die Kantonspolizei Aargau vollzog den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl am 12. Januar 2022.