Die in der Folge vom DGS gestellten weiteren Fragen beantwortete der Beschwerdeführer nicht, ein Gesprächsangebot schlug er aus. Beim DGS gingen zwischenzeitlich durch (kantonale und ausserkantonale) Behörden sowie Private weitere Meldungen ein, wonach der Verdacht bestehe, der Beschwerdeführer stelle Maskendispense ohne medizinische Indikation aus. Am 13. September 2021 erstattete das DGS Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, worauf diese am 7. Dezember 2021 ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen (mehrfachen) falschen ärztlichen Zeugnissen i.S.v. Art. 318 Ziff. 1 Abs. 1 StGB eröffnete.