1. Gestützt auf einen Drogenschnelltest, der ein positives Resultat auf Cannabis ergab, besteht der Tatverdacht, dass der Beschwerdeführer am 27. Juni 2022 um 05.39 Uhr in 8957 Spreitenbach, Landstrasse, Höhe Bushaltestelle Asp, unter Drogeneinfluss das Motorfahrzeug VW Passat, Kontrollschild aaa, gelenkt hat. 2. Die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete daher noch am 27. Juni 2022 eine Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG) und ordnete eine Blut- und Urinprobe sowie eine ärztliche Untersuchung (Art. 241 ff., insbesondere Art. 251 ff. sowie Art. 184 StPO, Art. 15 SKV) an.