Angesichts dessen, dass solche Briefkastenanordnungen aber gerade in städtischen Umgebungen die Regel sind, kann darin kein konkretes Indiz für eine fehlerhafte Zustellung im konkreten Fall gesehen werden. Im Übrigen lässt das vom Beschwerdeführer eingereichte Foto ohne Weiteres erkennen, dass nicht nur der Briefkasten des Beschwerdeführers ordentlich und eindeutig angeschrieben war, sondern auch der nur behelfsmässig mit einem Klebeband angeschriebene Briefkasten, weshalb jedenfalls keine unübersichtliche oder gar verwirrliche Situation vorlag, die geeignet wäre, eine Falschzustellung im konkreten Fall auch nur nahezulegen. -8-