Das Gleiche gilt im Wesentlichen für das (mit einem Foto dokumentierte) Vorbringen des Beschwerdeführers, dass sein Briefkasten nicht isoliert stehe, sondern Teil einer Gruppe von insgesamt acht, teilweise nur provisorisch angeschriebenen Briefkästen sei. Zwar ist, was der Beschwerdeführer wohl insinuiert, gerade in einer solchen Situation nie gänzlich auszuschliessen, dass der Postbote einen Avis letztlich in den falschen Briefkastenschlitz wirft. Angesichts dessen, dass solche Briefkastenanordnungen aber gerade in städtischen Umgebungen die Regel sind, kann darin kein konkretes Indiz für eine fehlerhafte Zustellung im konkreten Fall gesehen werden.