Die stattgefundene Gehörsverletzung ist daher losgelöst davon, ob sie als schwer oder leicht zu qualifizieren ist, heilbar. 4. 4.1. Der Beschwerdeführer stellt für diesen Fall den Antrag, es sei die Rechtzeitigkeit seiner Einsprache festzustellen und die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg anzuweisen, ein ordentliches Einspracheverfahren durchzuführen. 4.2. Ob die Beschwerde materiell begründet ist, hängt nach dem in E. 2.3 Ausgeführten wesentlich davon ab, ob die Vermutung einer ordnungsgemässen Zustellung des Avis zum Tragen kommt oder gestützt auf die Vorbringen des Beschwerdeführers als widerlegt zu betrachten ist.