Diese von ihr als "Schutzbehauptungen" qualifizierten Vorbringen hätten ihre Entscheidung jedoch nicht zu beeinflussen vermocht. Nachdem der Beschwerdeführer (in Kenntnis dieser Stellungnahme der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden) mit Eingabe vom 3. August 2022 seinerseits an seinem gegenteiligen Standpunkt festhielt, die Vermutung einer ordnungsgemässen Zustellung des Avis widerlegt zu ha- -6-