3. 3.1. Der Beschwerdeführer beantragte als Folge dieser von ihm als schwer und nicht heilbar qualifizierten Gehörsverletzung mit Beschwerde die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Rückweisung der Sache an die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden zu neuem Entscheid.