2.4. Der Beschwerdeführer hatte bereits mit Eingabe datiert vom 10. März 2022 gegenüber der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg geltend gemacht, keinen Avis erhalten zu haben. Mit Eingabe vom 27. April 2022 hielt er vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden an diesem Standpunkt fest, reichte ein Foto betreffend die Briefkastensituation ein und legte folgende Gründe dar, weshalb es "durchaus wahrscheinlich" sei, dass der Avis falsch zugestellt worden oder von jemand anderem aus seinem Briefkasten herausgefischt worden sei: