3.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden beantragte mit Stellungnahme vom 25. Juli 2022 die Abweisung der Beschwerde. 3.4. Der Beschwerdeführer erstattete mit Eingabe datiert vom 3. März 2022 (recte wohl 3. August 2022; Postaufgabe am 3. August 2022) seinerseits eine Stellungnahme. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: