3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 4. Juli 2022 Beschwerde gegen diese ihm am 24. Juni 2022 zugestellte Verfügung. Sie sei aufzuheben und zu neuem Entscheid an die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden zurückzuweisen (Antrag Ziff. 1). Eventualiter sei sie aufzuheben, sei -3-