2.2. Mit Beschwerde bringt der Beschwerdeführer vor, er sei von der Beschuldigten genötigt worden, das Zimmer und Büro aufzulösen. Sie sei sogar so weit gegangen, ihn beim Gemeindeschreiber mit falschen Angaben zu diskreditieren. Es werde keine Arbeitsstelle gesucht, er sei Arbeitgeber. Die Erkrankung sei durch Operation und Chemo eliminiert worden. Einziger Umstand sei, ein Bett zu kaufen anstatt mit Matratze auf dem Boden zu schlafen (Gefahr einer Lungenembolie). Die Magensäure sei schon zu hoch gekommen und habe die Speiseröhre entzündet. Seitdem huste er in der gleichen Art wie als der Krebs entstanden sei. Eine Gefährdung liege sehr wohl vor.