Ab Juli 2020 habe er ein möbliertes Zimmer gemietet und zusätzlich sei sein Büro noch vorhanden gewesen. Ca. im August 2020 sei die Beschuldigte zwecks Abklärungen im Auftrag des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes (KESD) Q. mit dem Beschwerdeführer in Verbindung getreten. Infolgedessen sei er umgezogen (und habe er sein Büro aufgeben müssen), was (wegen tieferer Wohnkosten) zu einer Kürzung der Rente geführt habe. Dabei sei er gemäss seinen Angaben in eine Notsituation geraten, weil er sich aufgrund der Rentenkürzung und der Vorfinanzierungspflicht die verschriebenen Medikamente nicht mehr habe leisten können.