Am 24. Februar 2022 teilte er den amtlichen Verteidigern den Verfahrensabschluss mit und stellte diesen die Verfahrensakten zur Verfügung. Im März 2022 stellte er die Anklageschriften fertig und am 23. März 2022 wurde gegen alle drei Mitbeschuldigten Anklage beim Bezirksgericht Aarau erhoben. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist eine krasse Zeitlücke (im Ablauf) seitens der Strafbehörde nicht auszumachen. Dazu genügt es wie oben (E. 2.3) erwähnt nicht, dass diese oder jene Handlung ein bisschen rascher hätte vorgenommen werden können.